Jahresfinanzbericht 2019
3-Banken Wohnbaubank AG
3-Banken Wohnbaubank AG
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Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2019
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Bilanz zum 31.12.2019 3
II. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 4
III. Anhang für das Geschäftsjahr 2019
der 3-Banken Wohnbaubank AG 5
IV. Bestätigungsvermerk 10
V. Lagebericht 15
VI. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 25
VII. Erklärung gemäß §124 Absatz 1 Z. 3 BörseG 2018 27
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I. Bilanz zum 31.12.2019
31.12.2019 31.12.2018
AKTIVA EUR TEUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) Täglich fällig 134.754,48 49
b)
Sonstige Forderungen
142.170.876,57
142.275
142.305.631,05 142.324
2.
Sonstige Vermögensgegenstände
55
3. Rechnungsabgrenzungsposten 513.491,04 593
SUMME AKTIVA 142.837.111,07 142.972
31.12.2019 31.12.2018
PASSIVA EUR TEUR
1. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) Begebene
Schuldverschreibungen
133.444.957,14
133.428
2. Sonstige Verbindlichkeiten 557,89 11
3.
Rechnungsabgrenzungsposten
1.174.241,43
1.377
4. Rückstellungen
a) Sonstige 26.000,00 34
5. Gezeichnetes Kapital 5.000.000,00 5.000
6. Kapitalrücklagen
a) nicht gebundene 2.500.000,00 2.500
7. Gewinnrücklagen
a) Gesetzliche Rücklage 34.567,75 31
b) andere Rücklagen 400.000,00 400
434.567,75 431
8. Haftrücklage gem. §57 Abs 5
BWG
16.459,85 16
9. Bilanzgewinn 240.327,01 175
SUMME PASSIVA
142.837.111,07
142.972
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II. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
1. Jänner bis 31. Dezember 2019
GEWINN
-
UND VERLUSTRECHNUNG
31.12.2019
31.12.2018
EUR
TEUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge
darunter: aus festverzinslichen Wertpapieren EUR 0,00
2.104.580,73
1.947
(Vorjahr: TEUR 0
1
)
2. Zinsen und sonstige Aufwendungen
-
1.862.239,25
-
1.704
I. NETTOZINSERTRAG
242.341,48
243
3. Provisionserträge
26.447,00
0
4. Sonstige betriebliche Erträge
9.618,02
0
II. BETRIEBSERTRÄGE 278.406,50 243
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
(Sachaufwand)
-
186.020,55
-
222
III.
BETRIEBSAUFWENDUNGEN
-
186.020,55
-
222
IV. BETRIEBSERGEBNIS =
92.385,95
21
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-
23.094,23
-
5
V. JAHRESÜBERSCHUSS 69.291,72 16
7. Rücklagenbewegung
darunter: Dotierung der Haftrücklage EUR 155,22 (Vorjahr EUR 0
1
)
-
3.619,81
-
1
VI. JAHRESGEWINN
65.671,91
15
8. Gewinnvortrag
174.655,10
160
BILANZGEWINN
240.327,01
175
1)
Wert unter TEUR 1
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III. Anhang für das Geschäftsjahr 2019
der 3-Banken Wohnbaubank AG
1. Anwendung der unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des Unternehmens-
gesetzbuches - soweit auf Banken anwendbar - sowie nach den Vorschriften des
Bankwesengesetzes unter Beachtung der Grundsätze ordnungsßiger Buchführung und der
Generalnorm, ein glichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend der Gliederung der Anlage
2 zu § 43 Bankwesengesetz, Teil 1 und Teil 2, aufgestellt.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis der Oberbank AG, Linz, an. Das Mutter-
unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufgestellt
hat, ist die Oberbank AG, Linz. Dieser Konzernabschluss ist beim Landes- als Handelsgericht
Linz hinterlegt.
Die hierfür erforderliche Konzession wurde mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde
vom 15.06.2012 erteilt und mit Bescheid vom 20.12.2013 eingeschränkt auf Geschäfte nach
§ 1 Abs 1 Z 10 BWG. Demnach verfügt die 3-Banken Wohnbaubank AG derzeit über eine
Konzession, eingeschränkt gemäß § 3 Abs 6 BWG auf die Angaben von Schuld-
verschreibungen treuhändig für die Rechnung anderer Kreditinstitute, wobei die Gesellschaft
nur das Gestionsrisiko trägt. Dementsprechend sind gemäß § 3 Abs 6 BWG die
Bestimmungen der § 1a Abs 2 BWG sowie der §§ 23 bis 24a BWG nicht anzuwenden. Die
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) finden auf die 3-Banken
Wohnbaubank keine Anwendung.
Die Bank verfügt über kein Handelsbuch.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsßiger Buchführung
sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit ein-
gehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung
angewandt.
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Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die im
Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden.
Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2019 entstanden
sind, wurden berücksichtigt.
Die Forderungen an Kreditinstitute werden mit dem Nennwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in der
Höhe des voraussichtlichen Anfalls gebildet. Sofern vorhanden werden langfristige
Rückstellungen mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die 3-Banken Wohnbaubank AG emittiert treuhändig r ihre Gesellschafterbanken
steuerbegünstigte Wohnbaubankanleihen und die Emissionserlöse werden an die
Gesellschafterbanken der 3-Banken Wohnbaubank AG weitergeleitet, die ihrerseits diese
Mittel zur Finanzierung des Wohnbaus im Sinn des § 7 WGG bzw. § 1 Abs 2 Z 1 lit a des
StWbFG (Wohnbau im engeren Sinn) einsetzen. Gemäß der Treuhandvereinbarung wird die
3-Banken Wohnbaubank AG im eigenen Namen aber auf Rechnung und Gefahr des
Treugebers Wohnbau-Wandelschuldverschreibungen ("Treuhand-Anleihen") begeben. Jede
einzelne Emission von Treuhand-Anleihen bedarf einer Einigung der Vertragspartner im
Einzelfall. Die Treuhandschaft ist offen zu legen und in den Bedingungen der Treuhand-
Anleihe offen auszuweisen. Die 3-Banken Wohnbaubank AG verpflichtet sich, die Treuhand-
Anleihe dem Treugeber zum öffentlichen Angebot in Österreich zu überlassen. Die Platzierung
der Treuhand-Anleihen obliegt dem Treugeber.
3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
3.1. Bilanz
AKTIVPOSTEN
Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute betreffen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht bzw. verbundene Unternehmen.
Die täglich fälligen Forderungen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich verbundene
Unternehmen.
Die sonstigen Forderungen betreffen mit EUR 132.905.050,39 (Vorjahr TEUR 133.028)
Treuhandvermögen sowie mit EUR 1.208.157,14 (Vorjahr: TEUR 1.192) Zinsabgrenzungen
auf Treuhandforderungen. Davon betreffen EUR 89.343.304,34 (Vorjahr TEUR 89.430) bzw.
EUR 791.741,56 (Vorjahr: TEUR 774) verbundene Unternehmen und der Rest Unternehmen
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die restlichen sonstigen Forderungen betreffen
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Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 8.057.669,04 (Vorjahr: TEUR 8.056). Hiervon
betreffen EUR 6.441.343,19 (Vorjahr: TEUR 6441) verbundene Unternehmen und der Rest
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute:
2019 (EUR) 2018 (EUR)
bis drei Monate
289
.
058
,
73
289
.
827
,
59
mehr drei Monate bis 1 Jahr
919.098,41 901.763,75
mehr als ein bis fünf Jahre
34.846.840,90 8.055.584,01
mehr als nf Jahre
106.115.878,53 133.027.864,90
Sonstige Vermögensgegenstände
Im Posten „Sonstige Vermögensgegenstände“ sind Erträge von EUR 17.988,88 (Vorjahr:
TEUR 55) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung betreffen mit EUR 505.991,04 (Vorjahr TEUR 586)
Treuhandvermögen aus Disagien der treuhändig emittierten Emissionen.
PASSIVPOSTEN
Verbriefte Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betreffen begebene Schuldverschreibungen, welche treuhändig
begeben wurden.
Im Geschäftsjahr 2020 werden keine begebenen Schuldverschreibungen fällig.
Sonstige Verbindlichkeiten
Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind Aufwendungen in Höhe von EUR 557,89 (Vorjahr:
TEUR 10) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die passive Rechnungsabgrenzung betreffen Treuhandvermögen aus Agien der treuhändig
emittierten Emissionen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausschließlich Prüfungskosten.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine langfristigen Rückstellungen.
Haftrücklage
Die Zuweisung zur Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG beträgt EUR 155,22 (Vorjahr EUR
0,00).
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Eigenkapital
Das Grundkapital per 31.12.2019 setzt sich wie folgt zusammen:
5.000.000 auf Namen lautende nennbetragslose Stamm-Stückaktien
Nach Auslaufen der Ermächtigungen des Vorstandes vom 18. Februar 2014 ermächtigt die 7.
Ordentliche Hauptversammlung vom 13. Mai 2019 den Vorstand der Emittentin mit Zu-
stimmung des Aufsichtsrats zur Ausgabe von bis zu TEUR 38.224 auf Inhaber lautende
Genussscheine im Nominale von je EUR 1 zum Wandlungspreis von EUR 10 gemäß § 174
AktG und gemäß § 9 Abs 3b der Satzung zur Gewährung von Umtauschrechten an die
Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, wobei die Ausgabe nur insoweit erfolgen darf,
als vom Umtauschrecht der Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht
wird.
Die bezogenen Genussscheine aus Wandelschuldverschreibungen beliefen sich im
Geschäftsjahr auf Stück 0 bzw. Nominale EUR 0. Weiters betrug das im Geschäftsjahr
ausgenutzte genehmigte Kapital EUR 0.
3.2. Gewinn- und Verlustrechnung
Provisionserträge
Die Provisionserträge betreffen ein im Geschäftsjahr erstmalig erhaltenes regelmäßiges
Gestionsentgelt für bestehende treuhändige Emissionen.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Kosten r die
Abschlussprüfung und ausgelagerte Tätigkeiten.
Bezüglich der Angaben gemäß § 238 Z 18 UGB über Aufwendungen r die Abschlussprüfung
wird auf die Angaben im Konzernanhang verwiesen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten im Geschäftsjahr zur Gänze das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
4. Ergänzende Angaben
Die Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute und Rechnungsabgrenzungen enthalten
Treuhandvermögen:
31.12.2019 (EUR) 31.12.2018 (EUR)
Treuhandforderungen (inkl. Zinsabgrenzungen) 134.619.198,57 134.805.419,11
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Die Passivposten Verbriefte Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen enthalten
Treuhandvermögen:
31.12.2019 (EUR) 31.12.2018 (EUR)
Treuhandverbindlichkeiten (inkl. Zinsabgrenzungen) 134.619.198,57 134.805.419,11
Gesamtrentabilität:
31.12.2019 31.12.2018
Jahresergebnis nach Steuern = 0,05% 0,01 %
Bilanzsumme
Da die Gesellschaft nur eine Niederlassung in Österreich betreibt, entfällt die Angabe gemäß
§ 64 Abs 1 Z 18 BWG.
Die Gesellschaft beschäftigte keine Arbeitnehmer.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2019 keine
Vergütungen.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 240.327,01 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Mag. Florian H a g e n a u e r, MBA, Linz (Vorsitzender)
Michael P e r g e r, Innsbruck (Stellvertreter des Vorsitzenden) bis 23.05.2019
Dr. Jürgen B r o c k h o f f, Absam (Stellvertreter des Vorsitzenden) seit 23.05.2019
Harald H u m m e r, Linz
Mag. Andreas Pa c h i n g e r, Linz
Georg S v e t n i k, Klagenfurt
Vorstand
Erich S t a d l b e r g e r , MBA, Linz
Siegfried K a h r , Linz (bis 03.04.2019)
Mag. Gerald S t r a k a, Linz
Der Vorstand
Erich Stadlberger Mag. Gerald Straka
Linz, am 28. Februar 2020
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IV. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der
3-Banken Wohnbaubank AG, Linz,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das
an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember
2019 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende
Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und
bankrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014
(im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer
Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International
Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-,
bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten
in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von
uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage r unser
Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung
des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in
unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
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Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und
bankrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder
unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sofern einschlägig anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich r die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen
Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil
beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der
ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
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Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder
unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als
Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,
die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf
die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten nnen jedoch
die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge
haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein glichst getreues
Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten
beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit
ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
und sofern einschlägig damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
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Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen,
dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichtes durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen
aufgestellt worden, enthält die nach § 243 a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine
wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am
24. Mai 2018 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das an diesem
Stichtag endende Geschäftsjahr beauftragt.
Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 13. Mai 2019 bereits r das darauf
folgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 20. Mai 2019 vom Aufsichtsrat
mit der Abschlussprüfung beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012,
Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
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Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO)
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Frau Mag. Martha
Kloibmüller.
Linz, am 28. Februar 2020
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der
von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die
Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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V. Lagebericht
1. Allgemeines
Zur Stärkung ihrer Kernkompetenz "private Wohnraumfinanzierung" hat die 3 Banken Gruppe
(Oberbank AG, im Folgenden „Oberbank“, BKS Bank AG, „BKS“, und Bank r Tirol und
Vorarlberg AG, „BTV“) am 27. Juni 2012 durch Eintragung unter der Nummer 381680w im
Firmenbuch des Landesgerichtes Linz die 3-Banken Wohnbaubank AG als gemeinsame
Tochtergesellschaft gegründet.
Die rechtliche Grundlage für das Handeln der Wohnbaubanken ist das "Bundesgesetz über
steuerliche Sondermaßnahmen zur rderung des Wohnbaus", das 1993 vom
österreichischen Nationalrat beschlossen wurde.
Wohnbauanleihen gelten nach wie vor als eine attraktive Anlageform, die mit einem
Steuervorteil ausgestattet sind. Für PrivatanlegerInnen sind die Zinsen von bis zu 4 % p. a.
von der Kapitalertragsteuer befreit, r die gesamte Laufzeit, unabhängig von der
Behaltedauer. Trotz dieser Begünstigung ist die Nachfrage nach Wohnbauanleihen aufgrund
des extrem tiefen Zinsniveaus laufend abgesunken.
Gemäß Budgetbegleitgesetz 2011 können seit dem 01. Jänner 2011 die Aufwendungen für
den Ersterwerb der Wohnbauanleihen von Privatanlegern im Rahmen der gesetzlich
geregelten Grenzen nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die 3-Banken Wohnbaubank AG ist als Spezialbank ausschließlich mit der Begebung
steuerbegünstigter Wohnbauanleihen, treuhändig für die Gesellschafterbanken, betraut. Sie
leitet die Emissionserlöse an die Gesellschafterbanken weiter, die ihrerseits diese Mittel in
Form von Wohnbaukrediten an ihre Kunden weitergeben. Diese Kredite müssen
zweckgewidmet eingesetzt werden.
Das bedeutet, dass die Kredite aufgrund von gesetzlichen Regelungen ausschließlich zur
Finanzierung von Wohnbauten (Eigenheime, Reihenhäuser, geförderte und frei finanzierte
Miet- und Genossenschaftswohnungen), zur Errichtung von damit verbundenen
Geschäftsräumen, Garagen und Gemeinschaftseinrichtungen, zum Erwerb von
Grundstücken, zur Errichtung von Wohnbauten, r Maßnahmen der Stadt- und
Dorferneuerung und zu Sanierungen in Wohnungen und überwiegend zu Wohnzwecken
genutzten Gebäuden verwendet werden dürfen.
1.1Geschäftsgegenstand
Mit Wirkung zum 01.01.2014 ist § 3 Abs. 6 BWG, idF BGBl. I Nr. 184/2013 in Kraft getreten.
Gemäß § 3 Abs. 6 BWG, idF BGBl. Nr. 184/2013, sind auf Kreditinstitute, die aufgrund ihrer
Satzung ausschließlich Schuldverschreibungen treuhändig für Rechnung anderer
Kreditinstitute ausgeben, wobei das emittierende Kreditinstitut nur das Gestionsrisiko trägt, die
§ 1a Abs. 2 und die §§ 23 bis 24a leg. cit. nicht anzuwenden.
Daher hat die 3-Banken Wohnbaubank AG bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) die
Teilzurücklegung der Konzession für die Erbringung der Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Z 1
BWG, § 1 Abs. 1 Z 3 BWG und § 1 Abs. 1 Z 18 BWG beantragt, ebenso die Einschränkung
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des Bankgeschäftes nach § 1 Abs. 1 Z 10 BWG entsprechend der Ausnahmebestimmung in
§ 3 Abs. 6 BWG, idF BGBl. I Nr. 184/2013.
Korrespondierend dazu hat die 3-Banken Wohnbaubank AG eine Änderung der Satzung
vorgenommen, aus welcher die Änderung des Geschäftsgegenstandes ersichtlich ist.
Mit Bescheid vom 20.12.2013 hat die FMA gemäß § 7 Abs. 2 BWG das Erlöschen der
Konzession festgestellt, wobei § 6 Abs. 4 und 5 leg. cit. angewendet und die Konzession auf
die Durchführung von Geschäften nach § 1 Abs. 1 Z 10 BWG iVm § 3 Abs. 6 BWG, idF BGBl.
I Nr. 184/2013 eingeschränkt wurden.
Bestimmte, für das Betreiben eines Kreditinstitutes erforderliche Einrichtungen bzw.
Kontrollverfahren, sind im Rahmen von Service Level Agreements auf die Oberbank AG
ausgelagert.
Die entsprechenden Auslagerungsvereinbarungen beinhalten im Wesentlichen die Rechte
und Pflichten des Auftraggebers (3-Banken Wohnbaubank AG) und des Auftragnehmers
(Oberbank AG).
1.2 Geschäftsverlauf 2019
Die Bilanzsumme der 3-Banken Wohnbaubank AG hat sich gegenüber Ende 2018 um 0,1 %
oder 0,1 Mio. Euro auf 142,84 Mio. Euro verringert. Aufgrund der Tatsache, dass es im
Geschäftsjahr weder zu Emissionen, noch zu Tilgungen gekommen ist, gab es im Bilanzbild
nur diese geringe Veränderung.
Das Gesamtemissionsvolumen der österreichischen Wohnbaubanken ist 2019 (137,54 Mio.
Euro) gegenüber dem Vorjahr (2018: 285,4 Mio. Euro) neuerlich rückläufig gewesen. Das tiefe
Zinsniveau hat die Nachfrage nach Anleihen mit ngeren Laufzeiten weiter gebremst. Damit
wurde beim Absatz von Neuemissionen ein Rekordtief markiert.
Das Gesamtvolumen nach Treugeber beträgt für die Oberbank AG 88,9 Mio. Euro, die BKS
Bank AG 23,7 Mio. Euro und die BTV AG 19,7 Mio. Euro. Das gesamte ausstehende
Emissionsvolumen beträgt somit 132,3 Mio. Euro und ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
1.3 Offenlegungsverpflichtungen
Die Oberbank AG erfüllt als übergeordnetes Institut die Offenlegungsverpflichtungen gem.
Teil 8 der Verordnung (EU) 575/2013 auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage für die
3-Banken Wohnbaubank AG. Der Offenlegungsbericht der Oberbank AG ist auf der Website
der Oberbank unter www.oberbank.at (Bereich „Investor Relations“) abrufbar.
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2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
2.1 Entwicklung der Euro-Zinsen 2019
Nachdem es zu Jahresbeginn Hoffnung r eine Normalisierung der EZB-Zinspolitik gab,
wurde im Gegenteil die Negativzinspolitik weiter verschärft und erreichte mit -0,5 % r
Einlagen der Banken einen neuen Höhepunkt. Zusätzlich wurde das Anleihenkaufprogramm
der EZB wieder forciert. Dies führte im Jahresverlauf zu noch nie dagewesenen negativen
Renditeniveaus, insbesondere bei Staatsanleihen, selbst bei längeren Laufzeiten.
Der 10-Jahres-Swap-Satz, der eine maßgebliche Ausgangsbasis für die Emissionen der
3-Banken Wohnbaubank AG ist, lag im Geschäftsjahr zwischen 0,33 % und 0,82 %. Im
Jahresdurchschnitt lag er bei 0,26 %. Per 02.01.2019 notierte der 10-Jahres-Swap bei
0,75 % und am 31.12.2019 bei 0,21 %. Somit wurden im Laufe des Jahres neue
Rekordtiefstände erreicht.
2.2 Anleiheemissionen 2019
Aufgrund der Rahmenbedingungen hat keine der drei Gesellschafterbanken die Möglichkeit
zur Begebung einer Anleihe genutzt.
Die Nachfrage nach Wohnbauanleihen lag im Jahr 2019 wie schon unter Punkt 1.2.
angeführt - auf sehr niedrigem Niveau.
2.3 Geschäftsergebnis / Ertragslage
in EUR in EUR Veränderung
31.12.2019 31.12.2018 in Prozent
Betriebserträge 278.406,50 242.653,72 14,7
Betriebsaufwendungen -186.020,55 -221.970,58 -16,2
Betriebsergebnis 92.385,95 20.683,14 346,7
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
92.385,95 20.683,14 346,7
Jahresüberschuss 69.291,72 15.512,36 346,7
Das Betriebsergebnis 2019 stieg gegenüber dem Vorjahr um 71.702,81 EUR auf 92.385,95
EUR an.
Die Betriebserträge sind im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 35.752,78 EUR auf
278.406,50 EUR angestiegen. Sie resultieren großteils aus dem Zinsergebnis in Höhe von
EUR 242.341,48 (2018: EUR 242.653,72). Dazu kamen primär noch Erträge aus der
Gestionsgebühr in Höhe von EUR 26.447,00.
Die Betriebsaufwendungen bestehen aus den sonstigen Verwaltungsaufwendungen in Höhe
von EUR 186.020,55 (2018: EUR 221.970,58). Der Rückgang ist vorwiegend auf geringere
Kosten für Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen zurückzuführen.
Der Steueraufwand betrug EUR 23.094,23 (2018: EUR 5.170,78).
Die Cost-Income-Ratio betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 66,8 % (2018: 91,5 %).
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2.4 Vermögens- und Finanzlage
in EUR
in EUR
Veränderung
AKTIVA 31.12.2019 31.12.2018 in Prozent
Forderungen an Kreditinstitute 142.305.631,05 142.323.872,77 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 17.988,98 55.059,22 -67,3
Rechnungsabgrenzungsposten 513.491,04 593.462,87 -13,5
Summe Aktiva
142.837.111,07
142.972.394,86
-
0,1
in EUR in EUR Veränderung
PASSIVA 31.12.2019 31.12.2018 in Prozent
Verbriefte Verbindlichkeiten 133.444.957,14 133.428.391,34 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 557,89 10.512,86 -94,7
Rechnungsabgrenzungsposten 1.174.241,43 1.377.027,77 -14,7
Rückstellungen
-
24,4
Gezeichnetes Kapital 5.000.000,00 5.000.000,00 0,0
Kapitalrücklage 2.500.000,00 2.500.000,00 0,0
Gewinnrücklage
434.567,75
431.103,16
0,8
Haftrücklage 16.459,85 16.304,63 1,0
Bilanzgewinn 240.327,01 174.655,10 37,6
Summe Passiva 142.837.111,07 142.972.394,86 -0,1
Anrechenbare Eigenmittel* 31.12.2019
7.951.027,60
31.12.2018
7.947.407,79
*Die Darstellung der anrechenbaren Eigenmittel erfolgt auf freiwilliger Basis
3 Risikomanagement und Risikostrategien (Umsetzung ICAAP)
Unter Risiko versteht die 3-Banken Wohnbaubank AG unerwartet ungünstige zukünftige
Entwicklungen, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage der
Wohnbaubank auswirken können.
Der Vorstand der 3-Banken Wohnbaubank AG trägt die Verantwortung für mtliche
Risikosteuerungsaktivitäten. Die Risikosteuerung wird durch die Oberbank AG
wahrgenommen, die für die Festlegung der Risikostrategie sowie für das Risikomanagement
und das Risikocontrolling in der Oberbank-Gruppe zuständig ist.
Die risikopolitischen Grundsätze der Oberbank Gruppe leiten sich aus den
geschäftspolitischen Grundsätzen wie Regionalität und Kundennähe ab. Die Oberbank richtet
ihr Engagement nur auf Geschäftsfelder, in denen sie über eine entsprechende Expertise zur
Beurteilung der spezifischen Risiken verfügt. Es werden keine Risiken eingegangen, die nicht
nachvollziehbar bzw. nicht bewältigbar sind. Die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter fühlen
sich den risikopolitischen Grundsätzen verpflichtet und treffen auch ihre
Alltagsentscheidungen unter Einhaltung dieser Leitlinien.
Das Risikomanagement ist so organisiert, dass Interessenskonflikte sowohl auf persönlicher
Ebene als auch auf Ebene von Organisationseinheiten vermieden werden. Bei intransparenter
Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen wird dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben.
Risikosteuerung und ICAAP orientieren sich primär am Ziel eines geordneten
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Unternehmensfortbestandes. Regulatorische Anforderungen werden mit einem Sicherheits-
puffer eingehalten.
Die Qualität des Risikomanagements wird hinsichtlich der wesentlichen existenzgefährdenden
Risiken den aktuellen Standards und Entwicklungen gerecht (state-of-the-art) Die Methoden
des Risikomanagements werden ständig weiter entwickelt. Der Aufnahme neuer
Geschäftsfelder oder Produkte geht eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken
voraus. Dies ist durch den standardisierten Prozess Produkteinführung sichergestellt.
Durch die Trennung von Markt und Marktfolge wird die Unabhängigkeit der Entscheidungen
im Risikomanagement sichergestellt.
Umsetzung des ICAAP
Kreditinstitute haben gemäß § 39a BWG über wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um
die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen
und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen
Risiken zur Verfügung steht, regelmäßig zu ermitteln und Kapital im erforderlichen Ausmaß zu
halten.
Die 3-Banken Wohnbaubank AG muss als nachgeordnetes Kreditinstitut im Sinn von § 30
BWG, dessen übergeordnetes Kreditinstitut (Oberbank AG) den Anforderungen gemäß
§ 39a BWG auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage nachkommt, diese Anforderungen
nicht extra erfüllen.
Risikoidentifizierung und Risikoevaluierung
Aufgrund des Geschäftsmodells treuhändige Abwicklung und damit Durchrechnung von
Wohnbauanleihen an die Oberbank, die BKS und die BTV und Veranlagung des Eigenkapitals
bei diesen 3 Banken bestehen nur nicht materielle Risiken im Bereich Kreditrisiko und
Marktrisiko. Die Treugeber haften jeweils mit ihrem gesamten Vermögen für die Bedienung
und Rückzahlung der Emissionen der Wohnbaubank.
Das Kreditrisiko beschränkt sich auf die Veranlagungen des Eigenkapitals der 3-Banken
Wohnbaubank AG bei den Gesellschafterbanken und wird aufgrund der ausgezeichneten
Bonitäten dieser als unwesentlich angesehen. Es existieren eigene Veranlagungsrichtlinien,
die die Veranlagung bei den Gesellschafterbanken regeln. Auch das Konzentrationsrisiko kann
in diesem Zusammenhang als unwesentlich angesehen werden. In der r den ICAAP
heranzuziehenden konsolidierten Sichtweise verbleiben in der Oberbank Konzern Sicht die
(sehr geringen) Veranlagungen bei der BTV und BKS für die Bewertung und Darstellung des
Kreditrisikos.
Das in den Bereich des Marktrisikos fallende Zinsänderungsrisiko ergibt sich (rechnerisch)
ebenfalls dadurch, dass das Eigenkapital langfristig (10 Jahre) bei den Gesellschafterbanken
veranlagt wurde. Es wird von der Langfristigkeit des Eigenkapitals ausgegangen, das jedoch
gemäß „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuches“
bei der Berechnung der Auswirkung des aufsichtlichen Standardschocks (100 BP Zinsshift)
nicht einbezogen werden darf. Das Zinsänderungsrisiko kann daher als unwesentlich
angesehen werden.
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Das operationelle Risiko im Zusammenhang mit der Begebung von Wohnbauanleihen wird
auf Basis der Treuhandvereinbarung von den 3 Banken getragen.
Liquiditätsrisiko besteht keines, da immer nur das vorhandene Eigenkapital angelegt wird.
Die treuhändige Abwicklung von Wohnbauanleihen für die Gesellschafterbanken bindet keine
Liquidität, es besteht kein Liquiditätsbedarf.
Die Maßnahmen werden in jährlichen Abständen bzw. im Anlassfall überprüft und
gegebenenfalls adaptiert.
4 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
4.1 Corporate Governance
§ 8 Abs. 1 der Satzung der 3-Banken Wohnbaubank AG sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus
mindestens drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern besteht.
Der Aufsichtsrat unterstützt und kontrolliert den Vorstand der 3-Banken Wohnbaubank AG.
Prüfungsausschuss
Ausgehend vom Gesetz und den Satzungsbestimmungen hat der Aufsichtsrat der 3-Banken
Wohnbaubank AG einen Prüfungsausschuss gemäß § 63a Absatz 4 BWG eingerichtet.
Nominierungs-, Vergütungs- und Risikoausschuss
Seit der BWG-Novelle BGBl I 149/2017, in Kraft getreten am 03.01.2018, sind Kreditinstitute
mit einer Bilanzsumme von weniger als 5 Milliarden EUR (KI von nicht erheblicher Bedeutung
gem. § 5 Abs. 4 leg.cit.) im Sinne des Proportionalitätsgrundsatzes nicht mehr zur Bildung
eines Vergütungs-, Nominierungs- sowie Risikoausschusses verpflichtet.
Mangels dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung eines Vergütungs-, Nominierungs-
sowie Risikoausschusses wurden diese Ausschüsse mittels Umlaufbeschluss des
Aufsichtsrates mit Wirkung zum 1. März 2018 aufgelöst und sämtliche Mitglieder dieser
Ausschüsse abberufen.
Die relevanten Agenden der angeführten Ausschüsse wurden vom Gesamtaufsichtsrat über-
nommen.
Bei Behandlung risikorelevanter Tagesordnungspunkte 39d Abs 2 BWG) hat ein Vertreter
der Risikomanagementabteilung als Sachverständiger bzw. Auskunftsperson an den
Sitzungen teilzunehmen und insbesondere über Risikoarten 39 Abs. 2b) sowie Risikolage
des Kreditinstitutes zu berichten.
4.2 Personal
Die 3-Banken Wohnbaubank AG hat kein eigenes Personal beschäftigt. Sämtliche, für den
Bankbetrieb wesentlichen Aufgaben bzw. Tätigkeiten sind mittels Service Level Agreements
an die Oberbank AG ausgelagert.
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4.3 Forschung und Entwicklung
Die 3-Banken Wohnbaubank AG ist im Bereich Forschung und Entwicklung nicht tätig.
5 Angaben gemäß § 243a UGB
5.1Grundkapital und Aktienstückelung
Zum 31.12.2019 betrug das Grundkapital der 3-Banken Wohnbaubank AG 5.000.000 Euro
und war aufgeteilt in 5.000.000 auf Namen lautende, nennbetragslose Stückaktien. Jede
Stückaktie ist am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt.
Das Grundkapital wurde zur Gänze von den Gesellschaftern zum Ausgabebetrag von
EUR 1, 00 (Euro eins) pro Stückaktie übernommen.
5.2 Übertragung von Aktien
Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Zustimmung
erteilt der Aufsichtsrat.
5.3 Aktionärsstruktur
Die Oberbank AG hielt zum 31.12.2019 80 % am Gesamtkapital der 3-Banken Wohnbaubank
AG, die BKS Bank AG 10 % und die Bank r Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ebenfalls
10 %.
5.4 Organbestellung und Kontrollwechsel
Neben den per Gesetz definierten Bestimmungen bestehen keine weiteren Bestimmungen
über die Ernennung und Abberufung von Vorstand und Aufsichtsrat und über die Änderung
der Satzung der Gesellschaft.
Es gibt kein Entschädigungsabkommen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
5.5 Kontrollmechanismen des IKS in Bezug auf den Rechnungs-
legungsprozess der 3-Banken Wohnbaubank AG (gemäß §243a Abs.2 UGB)
Das Rechnungswesen (Buchhaltung und Bilanzierung) der 3-Banken Wohnbaubank AG mit
den dazugehörigen Prozessen ist mittels Service-Level-Agreement (SLA) an die Abteilung
Rechnungswesen und Controlling (RUC) der Oberbank AG ausgelagert.
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Die Abteilung Interne Revision der Oberbank AG führt als unabhängige Einheit die gesetzlich
vorgeschriebenen Prüfungen durch.
Im Rahmen des IKS der Oberbank AG werden alle Rechnungslegungsprozesse kontrolliert
und mit der Rechnungslegung einhergehende Risiken identifiziert, analysiert und laufend
überwacht. Gegebenenfalls werden andere Maßnahmen zur Reduktion dieser Risiken
ergriffen.
Kontrollumfeld
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stehen die von der Oberbank AG definierten
Verhaltensgrundsätze und Corporate-Governance Regelungen im Vordergrund. Die mit der
Rechnungslegung befassten Mitarbeiter der Oberbank AG verfügen über die r ihr
Aufgabengebiet erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.
Laufende Fortbildungsmaßnahmen stellen den ständigen Know-how Aufbau sicher und sind
die Basis r die rechtzeitige Implementierung von Neuerungen im
Rechnungslegungsprozess. Um die umfangreichen rechtlichen Vorschriften zu erfüllen, wird
die tägliche Arbeit durch zahlreiche Richtlinien, Handbücher und Arbeitsbehelfe unterstützt,
die regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Kontrollmaßnahmen
Kontrollen umfassen zum einen systemische Kontrollen in der EDV, die durch die Oberbank
AG und die 3 Banken IT GmbH definiert wurden, und zum anderen händische Kontrollen und
Plausibilitätsprüfungen sowie das 4-Augen-Prinzip. Das in der Oberbank AG implementierte
EDV-Berechtigungskonzept stellt einen zusätzlichen Absicherungsmechanismus dar.
Dies gewährleistet die Korrektheit und Übereinstimmung der veröffentlichten bzw. gemeldeten
Daten der 3-Banken Wohnbaubank AG.
Überwachungsmaßnahmen
Die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse wird wie schon beschrieben durch das
IKS sichergestellt. Darüber hinaus üben die Abteilungsleitung und die zuständigen
Gruppenleiter der Abteilung Rechnungswesen und Controlling eine Überwachungs- und
Aufsichtsfunktion aus. Dieser gesamte Überwachungsprozess wird von der internen Revision
geprüft. Eine zusätzliche Überwachungsfunktion fällt den Abschlussprüfern des
Konzernabschlusses und dem Prüfungsausschuss der 3-Banken Wohnbaubank AG zu.
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6 Sonstiges
6.1 Organe der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr 2019 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Erich Stadlberger, MBA, Linz
Mag. Gerald Straka, Linz
Siegfried Kahr, Linz (bis 03.04.2019)
Im Geschäftsjahr waren folgende Mitglieder als Aufsichtsräte tätig:
Mag. Florian Hagenauer, MBA, Linz (Vorsitzender)
Michael Perger, Innsbruck (Stellvertreter des Vorsitzenden) bis 23.05.2019
Dr. Jürgen Brockhoff, Absam (Stellvertreter des Vorsitzenden) seit 23.05.2019
Harald Hummer, Linz
Mag. Andreas Pachinger, Linz
Georg Svetnik, Klagenfurt
6.2 Zweigniederlassungen
Die 3-Banken Wohnbaubank AG unterhält keine Zweigniederlassungen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die zu einer anderen Bewertung des
Jahresabschlusses hätten führen müssen, oder ein anderes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage vermitteln, sind bis zum Tage der Erstellung des Jahresabschlusses nicht
eingetreten.
7 Prognose (Ausblick 2020)
Abschwächung der Konjunktur in den großen Industrieländern
Die Weltwirtschaft wird sich nach den jüngsten Prognosen 2020 mit 3,0 % Wachstum etwa
gleich stark entwickeln wie im abgelaufenen Jahr.
Für die USA werden 1,8 % Wirtschaftswachstum erwartet, in der EU (+ 1,5 %) und im
Euroraum (+ 1,3 %) wird das Wachstum deutlich niedriger erwartet.
Chinas Wirtschaft wird mit knapp 6 % weiterhin deutlich stärker als die westlichen
Industrienationen wachsen, im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre zeichnet sich aber
eine weitere Wachstumsverlangsamung ab.
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Wachstum in Österreich leicht unter dem Euroraum
Österreich wird 2020 mit erwarteten 1,2 % Wirtschaftswachstum leicht unter dem Durchschnitt
des Euroraums liegen. Der private Konsum entwickelt sich mit + 1,6 % etwa gleich stark wie
2019, die Investitionen der Unternehmen werden mit + 1,6 % deutlich unter denen des Jahres
2019 liegen (+ 3,1 %).
Die Inflation wird bei 1,5 % und damit deutlich unter der Zielmarke der EZB erwartet. Die
Arbeitslosigkeit wird von 4,6 % auf 4,7 % geringfügig steigen, der Budgetsaldo soll positive
0,3% des BIP betragen.
Zinsen und Wechselkurse
Im Euroraum dürfte der Leitzins 2020 unverändert bei 0 % bleiben. Die neue EZB-
Präsidentin Christine Lagarde hat sogar schon zu erkennen gegeben, dass sie die Zinsen
bei Bedarf sogar noch niedriger sieht.
In den USA wird die FED aus heutiger Sicht die Zinsen weiter senken. Die Anzeichen für
eine Abschwächung der US-Konjunktur mehren sich und im Jahr der Präsidentenwahl hat
die Regierung Trump kein Interesse an einem zu starken Dollar.
Wegen der zu erwartenden Verringerung der Zinsdifferenz zwischen dem Euroraum und den
USA dürfte der Euro gegenüber dem US-Dollar 2020 gestärkt werden.
Ausblick Marktentwicklung und Emissionstätigkeit
Die 3-Banken Wohnbaubank AG erwartet 2020 eine weiterhin zurückhaltende Nachfrage nach
lang laufenden Emissionen, bedingt durch das anhaltende sehr niedrige Zinsniveau. Zudem
dämpft auch die seit 2017 entfallene Monopolstellung der Wohnbaubanken in Bezug auf die
Veranlagung von Gewinnfreibeträgen die Nachfrage.
3-Banken Wohnbaubank AG
Der Vorstand
Erich Stadlberger Mag. Gerald Straka
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VI. Bericht des Aufsichtsrates der 3-Banken Wohnbaubank AG
für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat hrend des Geschäftsjahres 2019 in vier Aufsichtsratssitzungen die
nach den einschlägigen Bestimmungen erforderlichen Prüfungen vorgenommen und sich vom
Vorstand der 3-Banken Wohnbaubank AG regelmäßig schriftlich und ndlich über die
Geschäftslage sowie über wichtige Geschäftsvorfälle berichten lassen.
Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtszeitraum zweimal. Dabei hat der Prüfungsausschuss
regelmäßig das interne Kontrollsystem überprüft und sich über die Wirksamkeit der
vorhandenen Risikomanagement-Systeme, des Rechnungslegungs-prozesses und der
Tätigkeit der Internen Revision berichten lassen.
Bei Behandlung risikorelevanter Tagesordnungspunkte 39d Abs 2 BWG) hat ein Vertreter
der Risikomanagementabteilung als Sachverständiger bzw. Auskunftsperson an der 4.
Aufsichtsratssitzung 2019 teilgenommen und insbesondere über Risikoarten 39 Abs. 2b)
sowie Risikolage des Kreditinstitutes berichtet.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war regelßig mit den Vorstandsmitgliedern in Kontakt,
um über Strategie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement des Unternehmens zu
diskutieren. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand sowohl ndlich als auch schriftlich über
wesentliche Vorkommnisse und Auswirkungen auf die 3-Banken Wohnbaubank AG informiert.
Die Buchführung, der Jahresabschluss 2019 und der Lagebericht wurden von der KPMG
Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz geprüft. Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, den gesetzlichen Vorschriften wurde
entsprochen, weshalb der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 den Jahresabschluss und den
Lagebericht der 3-Banken Wohnbaubank AG geprüft und sich sowohl von der
ordnungsgemäßen Aufstellung des Jahresabschlusses sowie von der Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Dem Plenum des Aufsichtsrates wurde
über die Prüfungsergebnisse berichtet.
Den Vorschlag des Vorstandes, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinn in der Höhe von EUR 240.327,01 auf neue Rechnung
vorzutragen, hat der Prüfungsausschuss in gleicher Sitzung geprüft und gebilligt und darüber
dem Aufsichtsrat berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung
angeschlossen, erklärt sich mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt
Lagebericht einschließlich Gewinnverwendungsvorschlag einverstanden und billigt den
Jahresabschluss 2019, der damit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt ist.
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Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorständen für ihren Einsatz und die guten Ergebnisse
im Berichtszeitraum.
Der Aufsichtsrat
Mag. Florian Hagenauer
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Linz, im März 2020
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VII.Erklärung gemäß § 124 Absatz 1 Z. 3 BörseG 2018
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs-
legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein glichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Unternehmenslagebericht den
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass
ein glichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
entsteht und die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das
Unternehmen ausgesetzt ist.
Der Vorstand
Erich Stadlberger Mag. Gerald Straka
Mit Verantwortung für die Bereiche: Mit Verantwortung für die Bereiche:
Kommunikation, Werbung, Marketing, Compliance, Geldwäsche, Gesamt-
Kooperationen, Emissionen, Controlling, bankrisikomanagement, Kredit-
Personal management/Mittelverwendung,
Organisation/IT, Rechnungswesen,
Rechtsangelegenheiten, Meldewesen,
Internes Kontrollsystem, BCM,
Prozessmanagement
Linz, im April 2020
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3-Banken Wohnbaubank AG
Untere Donaulände 28, 4020 Linz
Tel.: +43/0/732 7802 37270
Tel.: +43/0/732 7802 37550
E-Mail: office@3banken-wohnbaubank.at
Internet: www.3banken-wohnbaubank.at
Firmensitz: Linz
Gerichtsstand: Linz
FB-Nr.: FN381680w