Jahresfinanzbericht 2022
3-Banken Wohnbaubank AG
3-Banken Wohnbaubank AG
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Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Bilanz zum 31.12.2022 3
II. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 4
III. Anhang für das Geschäftsjahr 2022
der 3-Banken Wohnbaubank AG 5
IV. Lagebericht 11
V. Bestätigungsvermerk 23
VI. Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 27
VII. Erklärung gemäß §124 Absatz 1 Z. 3 BörseG 2018 29
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I. Bilanz zum 31.12.2022
31.12.2022
31.12.2021
AKTIVA
EUR
EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) Täglich fällig
236.469,90
269.337,73
b) Sonstige Forderungen
133.974.513,30
142.003.959,82
134.210.983,20
142.273.297,55
2. Sonstige Vermögensgegenstände
12.293,00
0
3. Rechnungsabgrenzungsposten
264.452,88
353.328,35
SUMME AKTIVA
134.487.729,08
142.626.625,90
31.12.2022
31.12.2021
PASSIVA
EUR
EUR
1. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) Begebene
Schuldverschreibungen
125.627.543,73
133.526.391,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten
44,84
44,85
3. Rechnungsabgrenzungsposten
546.814,26
767.813,16
4. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen
0,00
20.177,00
b) Sonstige
20.500,00
27.600,00
20.500,00
47.777,00
5. Gezeichnetes Kapital
5.000.000,00
5.000.000,00
6. Kapitalrücklagen
a) nicht gebundene
2.500.000,00
2.500.000,00
7. Gewinnrücklagen
a) Gesetzliche Rücklage
39.641,33
39.230,01
b) andere Rücklagen
400.000,00
400.000,00
439.641,33
439.230,01
8. Haftrücklage gem. §57 Abs 5 BWG
16.724,84
16.724,84
9. Bilanzgewinn
336.460,08
328.645,04
SUMME PASSIVA
134.487.729,08
142.626.625,90
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II. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
31.12.2022
31.12.2021
EUR
EUR
1. Zinsen und ähnliche Erträge
1.987.177,03
2.041.108,47
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-1.783.057,08
-1.798.767,32
I. NETTOZINSERTRAG
204.119,95
242.341,15
3. Provisionserträge
26.447,36
26.447,00
4. Sonstige betriebliche Erträge
1.320,00
1.120,00
II. BETRIEBSERTRÄGE
231.887,31
269.908,15
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand)
-218.208.95
-210.702,36
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN
-218.208,95
-210.702,36
IV. BETRIEBSERGEBNIS =
13.678.36
59.205,79
ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
-5.452,00
-14.801,00
V. JAHRESÜBERSCHUSS
8.226,36
44.404,79
7. Rücklagenbewegung
darunter: Dotierung der Haftrücklage EUR 156,91 (Vorjahr EUR 0)
-411,32
-2.328,32
VI. JAHRESGEWINN
7.815,04
42.076,47
8. Gewinnvortrag
328.645,04
286.568,57
BILANZGEWINN
336.460,08
328.645,04
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III. Anhang für das Geschäftsjahr 2022
der 3-Banken Wohnbaubank AG
1. Anwendung der unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des Unternehmens-
gesetzbuches - soweit auf Banken anwendbar - sowie nach den Vorschriften des
Bankwesengesetzes unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der
Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend der Gliederung der Anlage
2 zu § 43 Bankwesengesetz, Teil 1 und Teil 2, aufgestellt.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis der Oberbank AG, Linz, an. Das Mutter-
unternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufgestellt
hat, ist die Oberbank AG, Linz. Dieser Konzernabschluss ist beim Landes als Handelsgericht
Linz hinterlegt.
Die hierfür erforderliche Konzession wurde mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde
vom 15.06.2012 erteilt und mit Bescheid vom 20.12.2013 eingeschränkt auf Geschäfte nach
§ 1 Abs 1 Z 10 BWG. Demnach verfügt die 3Banken Wohnbaubank AG derzeit über eine
Konzession, eingeschränkt gemäß § 3 Abs 6 BWG auf die Ausgaben von Schuld-
verschreibungen treuhändig für die Rechnung anderer Kreditinstitute, wobei die Gesellschaft
nur das Gestionsrisiko trägt. Dementsprechend sind gemäß § 3 Abs 6 BWG die
Bestimmungen der § 1a Abs 2 BWG sowie der §§ 23 bis 24a BWG nicht anzuwenden. Die
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) finden auf die 3Banken
Wohnbaubank keine Anwendung.
Die Bank verfügt über kein Handelsbuch.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens, Finanz und Ertrags-
lage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit ein-
gehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung
angewandt.
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Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem insbesondere nur die im
Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden.
Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2022 entstanden sind,
wurden berücksichtigt.
Die Forderungen an Kreditinstitute werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem
Nennwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in der
Höhe des voraussichtlichen Anfalls gebildet. Sofern vorhanden werden langfristige
Rückstellungen mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Agios bzw. Disagios im Zusammenhang mit den Treuhandgeschäften werden in den
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über die Laufzeit der Geschäfte amortisiert.
Die 3-Banken Wohnbaubank AG emittiert treuhändig für ihre Gesellschafterbanken Oberbank
AG, Bank für Tirol und Vorarlberg AG und BKS Bank AG steuerbegünstigte
Wohnbaubankanleihen und die Emissionserlöse werden an die Gesellschafterbanken der 3-
Banken Wohnbaubank AG weitergeleitet, die ihrerseits diese Mittel zur Finanzierung des
Wohnbaus im Sinn des § 7 WGG bzw. § 1 Abs 2 Z 1 lit a des StWbFG (Wohnbau im engeren
Sinn) einsetzen. Gemäß der Treuhandvereinbarung wird die 3-Banken Wohnbaubank AG im
eigenen Namen aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers Wohnbau-
Wandelschuldverschreibungen ("Treuhand-Anleihen") begeben. Jede einzelne Emission von
Treuhand-Anleihen bedarf einer Einigung der Vertragspartner im Einzelfall. Die
Treuhandschaft ist offen zu legen und in den Bedingungen der Treuhand-Anleihe offen
auszuweisen. Die 3-Banken Wohnbaubank AG verpflichtet sich, die Treuhand-Anleihe dem
Treugeber zum öffentlichen Angebot in Österreich zu überlassen. Die Platzierung der
Treuhand-Anleihen obliegt dem Treugeber.
Treuhandgeschäfte werden gemäß § 48 Abs 1 BWG in der Bilanz ausgewiesen.
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3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
3.1. Bilanz
AKTIVPOSTEN
Forderungen an Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute betreffen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht bzw. verbundene Unternehmen.
Die täglich fälligen Forderungen betreffen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht bzw. verbundene Unternehmen.
Die sonstigen Forderungen betreffen mit EUR 124.626.661,38 (Vorjahr: TEUR 132.659)
Treuhandvermögen sowie mit EUR 1.290.743,73 (Vorjahr: TEUR 1.290) Zinsabgrenzungen
auf Treuhandforderungen. Davon betreffen EUR 81.174.597,10 (Vorjahr: TEUR 89.170) bzw.
EUR 873.210,36 (Vorjahr: TEUR 872) verbundene Unternehmen und der Rest Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die restlichen sonstigen Forderungen betreffen
Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von EUR 8.057.108,19 (Vorjahr: TEUR 8.056). Hiervon
betreffen EUR 6.441.353,19 (Vorjahr: TEUR 6.441) verbundene Unternehmen und der Rest
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute:
2022 (EUR)
2021 (EUR)
bis drei Monate
360.178,27
360.178,27
mehr drei Monate bis 1 Jahr
930.565,46
8.984.996,74
mehr als ein bis fünf Jahre
117.623.569,51
120.376.400,70
mehr als fünf Jahre
15.060.200,06
12.282.384,11
133.974.513,30 142.003.959,82
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen eine Forderung an das Finanzamt aus der
Körperschaftsteuergutschrift 2022.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung betreffen mit EUR 256.952,88 (Vorjahr: TEUR 346)
Disagien der treuhändig emittierten Emissionen.
PASSIVPOSTEN
Verbriefte Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betreffen begebene Schuldverschreibungen inklusive
Zinsabgrenzungen, welche treuhändig begeben wurden.
Im Geschäftsjahr 2023 werden keine begebenen Schuldverschreibungen fällig.
Gliederung der verbrieften Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit:
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2022 (EUR)
2021 (EUR)
bis drei Monate
360.178,27
360.178,27
mehr drei Monate bis 1 Jahr
930.565,46
929.412,73
mehr als ein bis fünf Jahre
117.236.800,00
119.836.800,00
mehr als fünf Jahre
7.100.000,00
12.400.000,00
125.627.543,73 133.526.391,00
Sonstige Verbindlichkeiten
Im Posten „Sonstige Verbindlichkeiten“ sind Aufwendungen in Höhe von EUR 44,84 (Vorjahr:
TEUR 0) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. mtliche
Sonstige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die passive Rechnungsabgrenzung betreffen Agien der treuhändig emittierten Emissionen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausschließlich Prüfungskosten.
Zum 31. Dezember 2022 bestehen keine langfristigen Rückstellungen.
Haftrücklage
Die Zuweisung zur Haftrücklage gemäß § 57 Abs 5 BWG beträgt EUR 0,00 (Vorjahr EUR
108,08).
Eigenkapital
Das Grundkapital per 31.12.2022 setzt sich wie folgt zusammen:
5.000.000 auf Namen lautende nennbetragslose Stamm-Stückaktien
Nach Auslaufen der Ermächtigungen des Vorstandes vom 18.02.2014 ermächtigt die 7.
ordentliche Hauptversammlung vom 13.05.2019 den Vorstand der Emittentin mit Zustimmung
des Aufsichtsrats zur Ausgabe von bis zu TEUR 38.224 auf Inhaber lautende Genussscheine
im Nominale von je EUR 1,00 zum Wandlungspreis von EUR 10,00 gemäß § 174 AktG und
gemäß § 9 Abs 3b der Satzung zur Gewährung von Umtauschrechten an die Gläubiger von
Wandelschuldverschreibungen, wobei die Ausgabe nur insoweit erfolgen darf, als vom
Umtauschrecht der Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird.
Die bezogenen Genussscheine aus Wandelschuldverschreibungen beliefen sich im
Geschäftsjahr auf Stück 0 bzw. Nominale EUR 0,00. Weiters betrug das im Geschäftsjahr
ausgenutzte genehmigte Kapital EUR 0,00.
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3.2. Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsen und ähnliche Erträge
Im Posten Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinserträge aus Treuhandforderungen in Höhe
von EUR 1.783.057,08 (Vorjahr TEUR 1.799) und Zinserträge aus Bankkonten in Höhe von
EUR 204.119,95 (Vorjahr TEUR 242) enthalten.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen betrifft Zinsaufwendungen aus
Treuhandemissionen.
Provisionserträge
Die Provisionserträge betreffen ein im Geschäftsjahr erhaltenes regelmäßiges Gestionsentgelt
für bestehende treuhändige Emissionen.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen, wie im Vorjahr, im Wesentlichen Erträge aus der
Auflösung von Rückstellungen.
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
Die Sonstigen Verwaltungsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Kosten für die
Abschlussprüfung und ausgelagerte Tätigkeiten.
Bezüglich der Angaben gemäß § 238 Z 18 UGB über Aufwendungen für die Abschlussprüfung
wird auf die Angaben im Konzernanhang der Oberbank AG verwiesen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten im Geschäftsjahr zur Gänze das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
4. Ergänzende Angaben
Die Aktivposten Forderungen an Kreditinstitute und Rechnungsabgrenzungen enthalten
Treuhandvermögen:
31.12.2022 (EUR) 31.12.2021 (EUR)
Treuhandforderungen (inkl. Zinsabgrenzungen) 126.174.357,99 134.294.204,16
Die Passivposten Verbriefte Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungen enthalten
Treuhandvermögen:
31.12.2022 (EUR) 31.12.2021 (EUR)
Treuhandverbindlichkeiten (inkl. Zinsabgrenzungen) 126.174.357,99 134.294.204,16
Gesamtrentabilität:
31.12.2022 31.12.2021
Jahresergebnis nach Steuern = 0,01% 0,03 %
Bilanzsumme
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Da die Gesellschaft nur eine Niederlassung in Österreich betreibt, entfällt die Angabe gemäß
§ 64 Abs 1 Z 18 BWG.
Die Gesellschaft beschäftigte keine Arbeitnehmer.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2022, wie im
Vorjahr, keine Vergütungen.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 336.460,08 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
Herr Mag. Florian H a g e n a u e r, MBA, Linz (Vorsitzender)
Herr Dr. Jürgen B r o c k h o f f, Absam (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Herr Harald H u m m e r, Linz
Herr Mag. Andreas Pa c h i n g e r, Linz
Herr Georg S v e t n i k, Klagenfurt
Vorstand
Herr Erich S t a d l b e r g e r, MBA, Linz
Herr Mag. Gerald S t r a k a, Linz
Linz, am 10. März 2023
Der Vorstand
Erich Stadlberger Mag. Gerald Straka
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IV. Lagebericht
1. Allgemeines
Zur Stärkung ihrer Kernkompetenz "private Wohnraumfinanzierung" hat die 3 Banken Gruppe
(Oberbank AG, im Folgenden „Oberbank“, BKS Bank AG, „BKS“, und Bank r Tirol und
Vorarlberg AG, „BTV“) am 27. Juni 2012 durch Eintragung unter der Nummer 381680w im
Firmenbuch des Landesgerichtes Linz die 3-Banken Wohnbaubank AG als gemeinsame
Tochtergesellschaft gegründet.
Die rechtliche Grundlage für das Handeln der Wohnbaubanken ist das "Bundesgesetz über
steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus", das 1993 vom
österreichischen Nationalrat beschlossen wurde.
Wohnbauanleihen sind nach wie vor mit einem Steuervorteil ausgestattet. Für Privat-
anlegerInnen sind die Zinsen von bis zu 4 % p. a. von der Kapitalertragsteuer befreit, für die
gesamte Laufzeit, unabhängig von der Behaltedauer. Trotz dieser Begünstigung ist die
Nachfrage nach Wohnbauanleihen aufgrund des extrem tiefen Zinsniveaus laufend
abgesunken.
Gemäß Budgetbegleitgesetz 2011 können seit dem 01. Jänner 2011 die Aufwendungen für
den Ersterwerb der Wohnbauanleihen von Privatanlegern im Rahmen der gesetzlich
geregelten Grenzen nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die 3-Banken Wohnbaubank AG ist als Spezialbank ausschließlich mit der Begebung
steuerbegünstigter Wohnbauanleihen, treuhändig für die Gesellschafterbanken, betraut. Sie
leitet die Emissionserlöse an die Gesellschafterbanken weiter, die ihrerseits diese Mittel in
Form von Wohnbaukrediten an ihre Kunden weitergeben. Diese Kredite müssen
zweckgewidmet eingesetzt werden.
Das bedeutet, dass die Kredite aufgrund von gesetzlichen Regelungen ausschließlich zur
Finanzierung von Wohnbauten (Eigenheime, Reihenhäuser, geförderte und frei finanzierte
Miet- und Genossenschaftswohnungen), zur Errichtung von damit verbundenen
Geschäftsräumen, Garagen und Gemeinschaftseinrichtungen, zum Erwerb von
Grundstücken, zur Errichtung von Wohnbauten, für Maßnahmen der Stadt- und
Dorferneuerung und zu Sanierungen in Wohnungen und überwiegend zu Wohnzwecken
genutzten Gebäuden verwendet werden dürfen.
1.1. Geschäftsgegenstand
Mit Wirkung zum 01.01.2014 ist § 3 Abs. 6 BWG, idF BGBl. I Nr. 184/2013 in Kraft getreten.
Gemäß § 3 Abs. 6 BWG, idF BGBl. Nr. 184/2013, sind auf Kreditinstitute, die aufgrund ihrer
Satzung ausschließlich Schuldverschreibungen treuhändig für Rechnung anderer
Kreditinstitute ausgeben, wobei das emittierende Kreditinstitut nur das Gestionsrisiko trägt, die
§ 1a Abs. 2 und die §§ 23 bis 24a leg. cit. nicht anzuwenden.
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Daher hat die 3-Banken Wohnbaubank AG bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) die
Teilzurücklegung der Konzession für die Erbringung der Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Z 1
BWG, § 1 Abs. 1 Z 3 BWG und § 1 Abs. 1 Z 18 BWG beantragt, ebenso die Einschränkung
des Bankgeschäftes nach § 1 Abs. 1 Z 10 BWG entsprechend der Ausnahmebestimmung in
§ 3 Abs. 6 BWG, idF BGBl. I Nr. 184/2013.
Korrespondierend dazu hat die 3-Banken Wohnbaubank AG eine Änderung der Satzung
vorgenommen, aus welcher die Änderung des Geschäftsgegenstandes ersichtlich ist.
Mit Bescheid vom 20.12.2013 hat die FMA gemäß § 7 Abs. 2 BWG das Erlöschen der
Konzession festgestellt, wobei § 6 Abs. 4 und 5 leg. cit. angewendet und die Konzession auf
die Durchführung von Geschäften nach § 1 Abs. 1 Z 10 BWG iVm § 3 Abs. 6 BWG, idF BGBl.
I Nr. 184/2013 eingeschränkt wurden.
Bestimmte, für das Betreiben eines Kreditinstitutes erforderliche Einrichtungen bzw.
Kontrollverfahren, sind im Rahmen von Service Level Agreements auf die Oberbank
ausgelagert.
Die entsprechenden Auslagerungsvereinbarungen beinhalten im Wesentlichen die Rechte
und Pflichten des Auftraggebers (3-Banken Wohnbaubank AG) und des Auftragnehmers
(Oberbank).
1.2. Geschäftsverlauf 2022
Die Bilanzsumme der 3-Banken Wohnbaubank AG hat sich gegenüber Ende 2021 um
5,7 % oder 8,1 Mio. Euro von 142,6 Mio. Euro auf 134,5 Mio. Euro verringert. Der Großteil
der Entwicklung ist auf den Rückgang bei den Verbrieften Verbindlichkeiten zurückzuführen,
welche durch eine vorzeitige Teiltilgung von Wohnbauanleihen der Treugeberin Oberbank
ausgelöst wurde.
Das Gesamtneuemissionsvolumen der österreichischen Wohnbaubanken lag 2022 mit 104,3
Mio. EUR deutlich höher als im Jahr 2021 (47,2 Mio. Euro). Die signifikant angestiegenen
Kapitalmarktzinsen haben die Nachfrage nach Anleihen ganz generell wieder auf Niveaus
gehoben die in den letzten Jahren nicht erreicht wurden.
Das Gesamtnominalvolumen der Anleihen nach Treugeber beträgt zum Jahresultimo für die
Oberbank 81,0 Mio. Euro, die BKS 23,7 Mio. Euro und die BTV 19,7 Mio. Euro. Das gesamte
ausstehende Emissionsvolumen beträgt somit 124,4 Mio. Euro und ist gegenüber dem Vorjahr
um 7,9 Mio. Euro gesunken.
Die 3 Banken Wohnbaubank verzeichnete auch im Jahr 2022 einen Jahresüberschuss. Dieser
lag aber mit 8,2 T Euro unter dem Vorjahresniveau (44,4 T Euro).
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1.3. Offenlegungsverpflichtungen
Die Oberbank erfüllt als übergeordnetes Institut die Offenlegungsverpflichtungen gem.
Teil 8 der Verordnung (EU) 575/2013 auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage für die
3-Banken Wohnbaubank AG. Der Offenlegungsbericht der Oberbank ist auf der Website der
Oberbank unter www.oberbank.at (Bereich „Investor Relations“) abrufbar.
2. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
2.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2022
Wirtschaft unter dem Schock Russlands
Noch unter dem Eindruck der Coronapandemie wurde die westliche Welt vom Einmarsch der
russischen Truppen in der Ukraine in Schockstarre versetzt. Die Rückkehr eines Krieges nach
Europa sollte massiv dazu beitragen, dass die Inflation und die Zinsen speziell in Europa aber
auch im Rest der Welt deutlich anstiegen.
Die Energiepreise schossen in der Folge förmlich in die Höhe, Bedenken betreffend der
Versorgungsicherheit aufgrund der hohen Abhängigkeit von Gaslieferungen aus Russland
machten die Runde. Die Vervielfachung der Gaspreise zog die Preise für andere
Energiequellen nach oben und so war es früh absehbar, dass damit verbunden auch die
Inflationsraten massiv steigen würden. Rezessionsängste waren die Folge und bestehende
Wachstumsprognosen wurden deutlich nach unten korrigiert.
Rückkehr der Inflation
Über Jahre hindurch hatten die Notenbanken damit zu kämpfen, dass die Inflationsraten
deutlich zu tief waren. Die rkte wurden fast schon überbordend mit Liquidität versorgt.
Wegen der bereits genannten Ursachen und nicht zuletzt aufgrund der nach wie vor
coronabedingt vorherrschenden Lieferknappheit von vielen Produkten aus dem asiatischen
Raum, stiegen die Teuerungsraten. Mit Werten je nach Land der Eurozone von bis zu über
20 % standen die Notenbanken plötzlich vor neuen Herausforderungen. Als Maßnahmen
wurden von den Notenbanken einerseits die Rücknahme der großzügigen Liquidität
gegenüber Banken und die Anhebung der Leitzinsen eingesetzt. Beide Schritte führten zu
höheren Zinsen. Der Inflationspeak dürfte im zweiten Halbjahr erreicht worden sein. Die Werte
fielen gegen Jahresende leicht.
Ende der Negativzinsen
Die mehrere Jahre dauernde Tiefzinsphase und damit einhergehend die Verrechnung von
Negativzinsen fand im dritten Quartal 2022 ihr Ende. Mit den beiden Leitzinserhöhungen im
Juli und September setzte die EZB ein klares Zeichen, dass diese Zinsphase beendet ist. Im
ersten Halbjahr 2022 waren die Negativzinsen im Euroraum noch das beherrschende Thema.
Die dadurch entstandenen hohen Kosten für die Banken wurden speziell an die Firmenkunden
weitergegeben. Mit dem Ende der Negativzinsen leitete die EZB auch den Ausstieg aus
mehreren Refinanzierungsprogrammen ein.
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Die großen Notenbanken drehten an den Zinsschrauben
Alle großen Zentralbanken haben die richtungsweisenden Leitzinsen 2022 zum Teil kräftig
erhöht. Die US-Notenbank FED hob den Leitzins von 0,25 % auf zuletzt 4,5 % in sieben
Schritten an. Die EZB war deutlich bedächtiger in ihren Schritten und erhöhte von 0 % auf 2,5
%. Die führenden Gremien der Notenbanken wiesen klar auf ihre Entschlossenheit hin bei
Bedarf mit weiteren Schritten gegen die Inflation ankämpfen zu wollen. Die Notenbanken
standen bei ihren Entscheidungen im Dilemma zwischen Inflationsbekämpfung und der
Gefahr, dass sich die Wirtschaft durch steigende Zinsen überdurchschnittlich stark
abschwächen könnte.
Am Kapitalmarkt kam es ebenfalls zu einer massiven Aufwärtstendenz der Zinsen. Der 10-
Jahres-Swap-Satz, der eine maßgebliche Ausgangsbasis für die Emissionen der 3-Banken
Wohnbaubank AG ist, lag im Geschäftsjahr zwischen 0,33 % und 3,32 %. Im
Jahresdurchschnitt lag er bei 1,93 %. Per 03.01.2022 notierte der 10-Jahres-Swap bei 0,34 %
und am 30.12.2022 bei 3,20 %.
2.2. Anleiheemissionen 2022
2022 hat keine der drei Gesellschafterbanken im Wege der 3 Banken Wohnbaubank
treuhändisch emittiert. Trotz der gestiegenen Kapitalmarktzinsen wurde die Nachfrage nicht
so eingeschätzt, dass Wohnbauanleihen in größerem Umfang absetzbar waren.
2.3. Geschäftsergebnis / Ertragslage
in EUR
in EUR
Veränderung
31.12.2022
31.12.2021
in Prozent
Betriebserträge
231.887,31
269.908,15
-14,1
Betriebsaufwendungen
-218.208,95
-210.702,36
3,6
Betriebsergebnis
13.678,36
59.205,79
-76,9
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
13.678,36
59.205,79
-76,9
Jahresüberschuss
8.226,36
44.404,79
-81,5
Der Jahresüberschuss 2022 ist gegenüber dem Vorjahr von 44.404,79 EUR auf 8.226,36 EUR
gefallen. Das ist ein Rückgang um 81,5 %.
Die Betriebserträge sind im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 14,1 % von 269.908,15
EUR auf 231.887,31 gesunken. Sie resultieren großteils aus dem Zinsergebnis in Höhe von
EUR 204.119,95 (2021: EUR 242.341,15). Dazu kamen primär noch Erträge aus der
Gestionsgebühr in Höhe von EUR 26.447,36.
Die Betriebsaufwendungen bestehen aus den sonstigen Verwaltungsaufwendungen in Höhe
von EUR 218.208,95 (2021: EUR 210.702,36). Der Anstieg liegt primär in den gestiegenen
Buchhaltungskosten.
Der Steueraufwand betrug EUR 5.452,00 (2021: EUR 14.801,00).
S e i t e | 15
Die Cost-Income-Ratio betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 94,1 % (2021: 78,1 %).
2.4. Vermögens- und Finanzlage
in EUR
in EUR
Veränderung
AKTIVA
31.12.2022
31.12.2021
in Prozent
Forderungen an Kreditinstitute
134.210.983,20
142.273.297,55
-5,7
Sonstige Vermögensgegenstände
12.293,00
0,00
100,0
Rechnungsabgrenzungsposten
264.452,88
353.328,35
-25,2
Summe Aktiva
134.487.729,08
142.626.625,90
-5,7
in EUR
in EUR
Veränderung
PASSIVA
31.12.2022
31.12.2021
in Prozent
Verbriefte Verbindlichkeiten
125.627.543,73
133.526.391,00
-5,9
Sonstige Verbindlichkeiten
44,84
44,85
0,0
Rechnungsabgrenzungsposten
546.814,26
767.813,16
-28,8
Rückstellungen
20.500,00
47.777,00
-57,1
Gezeichnetes Kapital
5.000.000,00
5.000.000,00
0,0
Kapitalrücklage
2.500.000,00
2.500.000,00
0,0
Gewinnrücklage
439.641,33
439.230,01
0,1
Haftrücklage
16.724,84
16.724,84
0,0
Bilanzgewinn
336.460,08
328.645,04
2,4
Summe Passiva
134.487.729,08
142.626.625,90
-5,7
Anrechenbare Eigenmittel
1)
31.12.2022
7.956.366,17
31.12.2021
7.955.954,85
1)
Die Darstellung der anrechenbaren Eigenmittel erfolgt auf freiwilliger Basis
S e i t e | 16
3. Risikomanagement und Risikostrategien (Umsetzung ICAAP)
Unter Risiko versteht die 3-Banken Wohnbaubank AG unerwartet ungünstige zukünftige
Entwicklungen, die sich nachteilig auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätslage der
Wohnbaubank auswirken können.
Der Vorstand der 3-Banken Wohnbaubank AG trägt die Verantwortung für sämtliche
Risikosteuerungsaktivitäten. Die Risikosteuerung wird durch die Oberbank wahrgenommen,
die für die Festlegung der Risikostrategie sowie für das Risikomanagement und das
Risikocontrolling in der Oberbank-Gruppe zuständig ist.
Die risikopolitischen Grundsätze der Oberbank Gruppe leiten sich aus den
geschäftspolitischen Grundsätzen wie Regionalität und Kundennähe ab. Die Oberbank richtet
ihr Engagement nur auf Geschäftsfelder, in denen sie über eine entsprechende Expertise zur
Beurteilung der spezifischen Risiken verfügt. Es werden keine Risiken eingegangen, die nicht
nachvollziehbar bzw. nicht bewältigbar sind. Die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter fühlen
sich den risikopolitischen Grundsätzen verpflichtet und treffen auch ihre
Alltagsentscheidungen unter Einhaltung dieser Leitlinien.
Das Risikomanagement ist so organisiert, dass Interessenskonflikte sowohl auf persönlicher
Ebene als auch auf Ebene von Organisationseinheiten vermieden werden. Bei intransparenter
Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen wird dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben.
Risikosteuerung und ICAAP orientieren sich primär am Ziel eines geordneten
Unternehmensfortbestandes. Regulatorische Anforderungen werden mit einem
Sicherheitspuffer eingehalten.
Die Qualität des Risikomanagements wird hinsichtlich der wesentlichen existenzgefährdenden
Risiken den aktuellen Standards und Entwicklungen gerecht (state-of-the-art). Die Methoden
des Risikomanagements werden ständig weiter entwickelt. Der Aufnahme neuer
Geschäftsfelder oder Produkte geht eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken
voraus. Dies ist durch den standardisierten Prozess Produkteinführung sichergestellt.
Durch die Trennung von Markt und Marktfolge wird die Unabhängigkeit der Entscheidungen
im Risikomanagement sichergestellt.
Umsetzung des ICAAP
Kreditinstitute haben gemäß § 39a BWG über wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um
die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen
und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen
Risiken zur Verfügung steht, regelmäßig zu ermitteln und Kapital im erforderlichen Ausmaß zu
halten.
S e i t e | 17
Die 3-Banken Wohnbaubank AG muss als nachgeordnetes Kreditinstitut im Sinn von § 30
BWG, dessen übergeordnetes Kreditinstitut (Oberbank) den Anforderungen gemäß
§ 39a BWG auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage nachkommt, diese Anforderungen
nicht extra erfüllen.
Risikoidentifizierung und Risikoevaluierung
Aufgrund des Geschäftsmodells treuhändige Abwicklung und damit Durchrechnung von
Wohnbauanleihen an die Oberbank, die BKS und die BTV und Veranlagung des Eigenkapitals
bei diesen 3 Banken bestehen nur nicht materielle Risiken im Bereich Kreditrisiko und
Marktrisiko. Die Treugeber haften jeweils mit ihrem gesamten Vermögen für die Bedienung
und Rückzahlung der Emissionen der Wohnbaubank.
Das Kreditrisiko beschränkt sich auf die Veranlagungen des Eigenkapitals der 3-Banken
Wohnbaubank AG bei den Gesellschafterbanken und wird aufgrund der ausgezeichneten
Bonitäten dieser als unwesentlich angesehen. Es existieren eigene Veranlagungsrichtlinien,
die die Veranlagung bei den Gesellschafterbanken regeln. Auch das Konzentrationsrisiko kann
in diesem Zusammenhang als unwesentlich angesehen werden. In der für den ICAAP
heranzuziehenden konsolidierten Sichtweise verbleiben in der Oberbank Konzern Sicht die
(sehr geringen) Veranlagungen bei der BTV und BKS für die Bewertung und Darstellung des
Kreditrisikos.
Das in den Bereich des Marktrisikos fallende Zinsänderungsrisiko ergibt sich (rechnerisch)
ebenfalls dadurch, dass das Eigenkapital langfristig bei den Gesellschafterbanken veranlagt
wurde. Es wird von der Langfristigkeit des Eigenkapitals ausgegangen, das jedoch gemäß
„Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuches“ bei der
Berechnung der Auswirkung des aufsichtlichen Standardschocks (200 BP Zinsshift) nicht
einbezogen werden darf. Das Zinsänderungsrisiko kann daher als unwesentlich angesehen
werden.
Das operationelle Risiko im Zusammenhang mit der Begebung von Wohnbauanleihen wird
auf Basis der Treuhandvereinbarung von den 3 Banken getragen.
Liquiditätsrisiko besteht keines, da immer nur das vorhandene Eigenkapital angelegt wird.
Die treuhändige Abwicklung von Wohnbauanleihen für die Gesellschafterbanken bindet keine
Liquidität, es besteht kein Liquiditätsbedarf.
Die Maßnahmen werden in jährlichen Abständen bzw. im Anlassfall überprüft und
gegebenenfalls adaptiert.
S e i t e | 18
4. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
4.1. Corporate Governance
§ 8 Abs. 1 der Satzung der 3-Banken Wohnbaubank AG sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus
mindestens drei von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern besteht.
Der Aufsichtsrat unterstützt und kontrolliert den Vorstand der 3-Banken Wohnbaubank AG.
Prüfungsausschuss
Ausgehend vom Gesetz und den Satzungsbestimmungen hat der Aufsichtsrat der 3-Banken
Wohnbaubank AG einen Prüfungsausschuss gemäß § 63a Absatz 4 BWG eingerichtet.
Nominierungs-, Vergütungs- und Risikoausschuss
Seit der BWG-Novelle BGBl I 149/2017, in Kraft getreten am 03.01.2018, sind Kreditinstitute
mit einer Bilanzsumme von weniger als 5 Milliarden EUR (KI von nicht erheblicher Bedeutung
gem. § 5 Abs. 4 leg.cit.) im Sinne des Proportionalitätsgrundsatzes nicht mehr zur Bildung
eines Vergütungs-, Nominierungs- sowie Risikoausschusses verpflichtet.
Mangels dieser gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung eines Vergütungs-, Nominierungs-
sowie Risikoausschusses wurden diese Ausschüsse mittels Umlaufbeschluss des
Aufsichtsrates mit Wirkung zum 1. März 2018 aufgelöst und sämtliche Mitglieder dieser
Ausschüsse abberufen.
Die relevanten Agenden der angeführten Ausschüsse wurden vom Gesamtaufsichtsrat über-
nommen.
Bei Behandlung risikorelevanter Tagesordnungspunkte 39d Abs 2 BWG) hat ein Vertreter
der Risikomanagementabteilung als Sachverständiger bzw. Auskunftsperson an den
Sitzungen teilzunehmen und insbesondere über Risikoarten 39 Abs. 2b) sowie Risikolage
des Kreditinstitutes zu berichten.
4.2. Personal
Die 3-Banken Wohnbaubank AG hat kein eigenes Personal beschäftigt. Sämtliche, für den
Bankbetrieb wesentlichen Aufgaben bzw. Tätigkeiten sind mittels Service Level Agreements
an die Oberbank ausgelagert.
4.3. Forschung und Entwicklung
Die 3-Banken Wohnbaubank AG ist im Bereich Forschung und Entwicklung nicht tätig.
S e i t e | 19
5. Angaben gemäß § 243a UGB
5.1. Grundkapital und Aktienstückelung
Zum 31.12.2022 betrug das Grundkapital der 3-Banken Wohnbaubank AG 5.000.000 Euro
und war aufgeteilt in 5.000.000 auf Namen lautende, nennbetragslose Stückaktien. Jede
Stückaktie ist am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt.
Das Grundkapital wurde zur Gänze von den Gesellschaftern zum Ausgabebetrag von
EUR 1,00 (Euro eins) pro Stückaktie übernommen.
5.2. Übertragung von Aktien
Die Aktien können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden. Die Zustimmung
erteilt der Aufsichtsrat.
5.3. Aktionärsstruktur
Die Oberbank hielt zum 31.12.2022 80 % am Gesamtkapital der 3-Banken Wohnbaubank AG,
die BKS 10 % und die BTV ebenfalls 10 %.
5.4. Organbestellung und Kontrollwechsel
Neben den per Gesetz definierten Bestimmungen bestehen keine weiteren Bestimmungen
über die Ernennung und Abberufung von Vorstand und Aufsichtsrat und über die Änderung
der Satzung der Gesellschaft.
Es gibt kein Entschädigungsabkommen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitgliedern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
5.5. Kontrollmechanismen des IKS in Bezug auf den Rechnungslegungs-
prozess der 3-Banken Wohnbaubank AG (gemäß §243a Abs.2 UGB)
Das Rechnungswesen (Buchhaltung und Bilanzierung) der 3-Banken Wohnbaubank AG mit
den dazugehörigen Prozessen ist mittels Service-Level-Agreement (SLA) an die Abteilung
Rechnungswesen und Controlling (RUC) der Oberbank ausgelagert.
Die Abteilung Interne Revision der Oberbank führt als unabhängige Einheit die gesetzlich
vorgeschriebenen Prüfungen durch.
S e i t e | 20
Im Rahmen des IKS der Oberbank werden alle Rechnungslegungsprozesse kontrolliert und
mit der Rechnungslegung einhergehende Risiken identifiziert, analysiert und laufend
überwacht. Gegebenenfalls werden andere Maßnahmen zur Reduktion dieser Risiken
ergriffen.
Kontrollumfeld
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stehen die von der Oberbank definierten
Verhaltensgrundsätze und Corporate-Governance Regelungen im Vordergrund. Die mit der
Rechnungslegung befassten Mitarbeiter der Oberbank verfügen über die für ihr
Aufgabengebiet erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen.
Laufende Fortbildungsmaßnahmen stellen den ständigen Know-how Aufbau sicher und sind
die Basis für die rechtzeitige Implementierung von Neuerungen im
Rechnungslegungsprozess. Um die umfangreichen rechtlichen Vorschriften zu erfüllen, wird
die tägliche Arbeit durch zahlreiche Richtlinien, Handbücher und Arbeitsbehelfe unterstützt,
die regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Kontrollmaßnahmen
Kontrollen umfassen zum einen systemische Kontrollen in der EDV, die durch die Oberbank
und die 3 Banken IT GmbH definiert wurden, und zum anderen händische Kontrollen und
Plausibilitätsprüfungen sowie das 4-Augen-Prinzip. Das in der Oberbank implementierte EDV-
Berechtigungskonzept stellt einen zusätzlichen Absicherungsmechanismus dar.
Dies gewährleistet die Korrektheit und Übereinstimmung der veröffentlichten bzw. gemeldeten
Daten der 3-Banken Wohnbaubank AG.
Überwachungsmaßnahmen
Die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse wird wie schon beschrieben durch das
IKS sichergestellt. Darüber hinaus üben die Abteilungsleitung und die zuständigen
Gruppenleiter der Abteilung Rechnungswesen und Controlling eine Überwachungs- und
Aufsichtsfunktion aus. Dieser gesamte Überwachungsprozess wird von der internen Revision
geprüft. Eine zusätzliche Überwachungsfunktion fällt den Abschlussprüfern des
Einzelabschlusses und dem Prüfungsausschuss der 3-Banken Wohnbaubank AG zu.
S e i t e | 21
6. Sonstiges
6.1. Organe der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr 2022 setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Erich Stadlberger, Linz
Mag. Gerald Straka, Linz
Im Geschäftsjahr waren folgende Mitglieder als Aufsichtsräte tätig:
Mag. Florian Hagenauer, Linz (Vorsitzender)
Dr. Jürgen Brockhoff, Innsbruck (Stellvertreter des Vorsitzenden)
Harald Hummer, Linz
Mag. Andreas Pachinger, Linz
Georg Svetnik, Klagenfurt
6.2. Zweigniederlassungen
Die 3-Banken Wohnbaubank AG unterhält keine Zweigniederlassungen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die zu einer anderen Bewertung des
Jahresabschlusses hätten führen müssen, oder ein anderes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage vermitteln, sind bis zum Tage der Erstellung des Jahresabschlusses nicht
eingetreten.
S e i t e | 22
7. Prognose (Ausblick 2023)
Weltwirtschaft wird auch 2023 wachsen
Die Entwicklung der Weltwirtschaft 2023 wird nach jüngsten Prognosen der OECD mit einem
Wachstum von 2,2 % unter dem Jahr 2022 (prognostiziert 3,1 %) liegen. Der globale
Inflationsschub sollte in allen Regionen abebben.
Auch 2023 werden große Herausforderungen bestehen bleiben. Russlands Krieg gegen die
Ukraine und die daraus folgenden Auswirkungen für Wirtschaft und Geopolitik bleiben
belastende Faktoren.
In Ihrem Bericht Konjunktur aktuell vom Jänner 2023 rechnet die OeNB in der Eurozone mit
einem realen Wachstum von lediglich + 0,5 %. Der Euroraum ist damit vergleichsweise
weniger dynamisch als die USA oder auch China.
Für Österreich wird nach einem kräftigen Wachstum von + 4,9 % im Gesamtjahr 2022 mit einer
deutlichen Abkühlung auf + 0,6 % für 2023 gerechnet.
Die Notenbanken werden ihre Zinspolitik weiterhin an der Inflationsentwicklung ausrichten. Wir
rechnen jedoch mit einem Peak im Jahr 2023, sowohl in den USA als auch in der Eurozone.
Bei den Kapitalmarktzinsen rechnen wir mit einer Beruhigung nach dem historisch
einzigartigen Anstieg 2022.
Ausblick Marktentwicklung und Emissionstätigkeit
Die 3-Banken Wohnbaubank AG erwartet 2023 allgemein eine höhere Nachfrage nach
Anleihen aller Art. Der massive Zinsanstieg führte zu nunmehr wieder attraktiven Rendite-
Niveaus. Die Emissionstätigkeit der 3-Banken Wohnbaubank AG wird sich erneut an den
Bedürfnissen der drei Gesellschafterbanken orientieren.
Linz, 10. März 2023
3-Banken Wohnbaubank AG
Der Vorstand
S e i t e | 23
V. Bestätigungsvermerk
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der 3-Banken Wohnbaubank AG, Linz, bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum
31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag
endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International
Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und
Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlussesunseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von
der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen
beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des
Geschäftsjahres waren. Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Gesellschaft wurde von einem anderen
Abschlussprüfer geprüft, der am 25. Februar 2022 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zu diesem Jahresabschluss erteilt hat.
S e i t e | 24
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sofern einschlägig anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit
einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine
in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der
ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
S e i t e | 25
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als
Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls
diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues
Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss
ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem
Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die
öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass
ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren
Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
S e i t e | 26
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften
darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des
Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des
gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche
fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 12. Mai 2021 als Abschlussprüfer für das am 31.
Dezember 2022 endende Geschäftsjahr gewählt und am 12. Mai 2021 vom Aufsichtsrat mit
der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der
Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als
Abschlussprüfer gewählt und am 10. Juni 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung
beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr
Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem
zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir
erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EUVO
erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere
Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben.
Wien
10. März 2023
Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH
qualifiziert elektronisch signiert
Mag. Thomas Becker
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der
von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den
deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. r abweichende Fassungen sind die
Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
S e i t e | 27
VI. Bericht des Aufsichtsrates der 3-Banken Wohnbaubank AG
für das Geschäftsjahr 2022
Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2022 in vier Aufsichtsratssitzungen die
nach den einschlägigen Bestimmungen erforderlichen Prüfungen vorgenommen und sich vom
Vorstand der 3-Banken Wohnbaubank AG regelmäßig schriftlich und mündlich über die
Geschäftslage sowie über wichtige Geschäftsvorfälle berichten lassen.
Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtszeitraum zweimal. Dabei hat der Prüfungsausschuss
regelmäßig das interne Kontrollsystem überprüft und sich über die Wirksamkeit der
vorhandenen Risikomanagement-Systeme, des Rechnungslegungsprozesses und der
Tätigkeit der Internen Revision berichten lassen.
Bei Behandlung risikorelevanter Tagesordnungspunkte 39d Abs 2 BWG) hat ein Vertreter
der Risikomanagementabteilung als Sachverständiger bzw. Auskunftsperson an der 4.
Aufsichtsratssitzung 2022 teilgenommen und insbesondere über Risikoarten 39 Abs. 2b)
sowie Risikolage des Kreditinstitutes berichtet.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war regelmäßig mit den Vorstandsmitgliedern in Kontakt,
um über Strategie, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement des Unternehmens zu
diskutieren. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand sowohl mündlich als auch schriftlich über
wesentliche Vorkommnisse und Auswirkungen auf die 3-Banken Wohnbaubank AG informiert.
Die Buchführung, der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht wurden von der Deloitte
Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt, den gesetzlichen Vorschriften wurde entsprochen, weshalb der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 den Jahresabschluss und den
Lagebericht der 3-Banken Wohnbaubank AG geprüft und sich sowohl von der
ordnungsgemäßen Aufstellung des Jahresabschlusses sowie von der Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Dem Plenum des Aufsichtsrates wurde
über die Prüfungsergebnisse berichtet.
Den Vorschlag des Vorstandes, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
ausgewiesenen Bilanzgewinn in der Höhe von EUR 336.460,08 auf neue Rechnung
vorzutragen, hat der Prüfungsausschuss in gleicher Sitzung geprüft und gebilligt und darüber
dem Aufsichtsrat berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung
angeschlossen, erklärt sich mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss samt
Lagebericht einschließlich Gewinnverwendungsvorschlag einverstanden und billigt den
Jahresabschluss 2022, der damit gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt ist.
S e i t e | 28
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorständen für ihren Einsatz und die guten Ergebnisse
im Berichtszeitraum.
Der Aufsichtsrat
Mag. Florian Hagenauer
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Linz, im März 2023
S e i t e | 29
VII. Erklärung gemäß § 124 Absatz 1 Z. 3 BörseG 2018
Erklärung aller gesetzlichen Vertreter:
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs-
legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Unternehmenslagebericht den
Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens
entsteht und die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das
Unternehmen ausgesetzt ist.
Der Vorstand
Erich Stadlberger Mag. Gerald Straka
Mit Verantwortung für die Bereiche: Mit Verantwortung für die Bereiche:
Kommunikation, Werbung, Marketing, Compliance, Geldwäsche, Gesamt-
Kooperationen, Emissionen, Controlling, bankrisikomanagement, Kredit-
Personal management/Mittelverwendung,
Organisation/IT, Rechnungswesen,
Rechtsangelegenheiten, Meldewesen,
Internes Kontrollsystem, BCM,
Prozessmanagement
Linz, im März 2023
S e i t e | 30
3-Banken Wohnbaubank AG
Untere Donaulä
nde 28, 4020 Linz
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