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Darüber hinaus gilt:
• Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungs-
urteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche
falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern
resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraft-
setzen interner Kontrollen beinhalten können.
• Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
• Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit
zusammenhängende Angaben.
• Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die
gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten
besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen
oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
• Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die
zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass
ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang
und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.